Sozialrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen.Wie kann ich Ihnen mit der Angelegenheit konkret behilflich sein? Welche Frage haben Sie dazu?Mit freundlichen GrüßenKianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)- Rechtsanwalt -
Einen Augenblick bitte. Ich formuliere meine Einschätzung für Sie aus und melde mich dann bei Ihnen.
Warum haben Sie negativ bewertet?
Ich hatte Ihnen mit Nachricht um 15:41 Uhr mitgeteilt, dass ich dabei bin, Ihnen eine Einschätzung auszuformulieren. Sie müssten sich hierfür etwas gedulden.
Sofern Sie weiterhin eine Beratung wünschen, bitte ich Sie, sich etwas zu gedulden und die Bewertung einmal nach oben anzupassen.
Vielen Dank.
Eine Berufsunfähigkeit ist wie folgt definiert:
Berufsunfähig ist, wer seinen zuletzt ausgeübten Beruf, so wie er ohne gesundheitliche Beeinträchtigung ausgestaltet war, infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als altersentsprechendem Kräfteverfall ganz oder teilweise voraussichtlich auf Dauer nicht mehr ausüben kann.
Wenn der Imker aufgrund der Allergie und dem damit verbundenen Risiko eines anaphylaktischen Schocks daran gehindert ist, seinen Beruf auszuüben, ist er insofern als berufsunfähig einzustufen.
Vielen Dank für Ihre Nachricht. Die Definition der Berufsunfähigkeit ergibt sich aus dem Gesetz. Der Begriff der Berufsunfähigkeit wird in § 172 VVG legaldefiniert.