Sozialrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),es freut mich, dass Sie sich für die Nutzung von JustAnswer entschieden haben.Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.Bitte erlauben Sie mir zur Vermeidung von Missverständnissen folgende Nachfrage:Hat die Behörde einen besonderen Grund genannt, warum Einsicht gewährt werden soll?Vielen Dank.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts ist die Rechtslage wie folgt einzuschätzen:Sofern durch Sie und/oder Ihre Mutter ein Leistungsbezug erfolgt, kann die Behörde Auskunft über die Kontobewegungen verlangen.
Dies kann beispielsweise den Zweck haben, eine korrekte Mittelverwendung etc. zu prüfen, ob weitere Einnahmequellen bestehen etc.
Als "Druckmittel" können die Behörden den Leistungsbezug bis zur Vorlage entsprechender Unterlagen vorerst einstellen.
Sie können sich jedoch vor einer Übermittlung der Kontoübersichten an die Behörden wenden und zur Weiterzahlung Ihrer Leistungen auffordern.
Denn ohne einen Bescheid (schriftlich) kann nicht einfach eine Zahlung eingestellt werden.
Sie müssen auch die Möglichkeit einer rechtlichen Prüfung der einzelnen Vorwürfe haben.Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-