Sozialrecht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Warum die AOK Ihnen nahelegt, sich über Ihren Mann familienversichern zu lassen, ist für mich nicht nachvollziehbar. Sie sind während der Elternzeit krankenversichert. Ihre Mitgliedschaft bei Ihrer Krankenversicherung bleibt in der Elternzeit erhalten (§ 192 Abs. 1 Nr. 2 SGB V). Das gilt auch, wenn Sie arbeitsunfähig sind. Wenn Sie also jetzt weiterhin in der Elternzeit sind, sind Sie auch weiterhin krankenversichert.
Es wäre aber auch kein Nachteil für Sie, familienversichert zu sein. Die Leistungen blieben die gleichen. Ihr Mann wird aber nicht über Sie familienversichert sein können, da er arbeitet und Einkommen bezieht.
Ein Anspruch auf Krankengeld besteht während der Elternzeit nicht. Der Krankengeldanspruch ruht in der Elternzeit. Krankengeld könnten Sie nur beziehen, wenn Sie wieder arbeiteten und dann dann arbeitsunfähig würden. Wenn Sie also Krankengeld beziehen wollen, müssten Sie die Elternzeit beenden und wieder arbeiten.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Danke für Ihre Rückmeldung und die positive Bewertung.
Wie gesagnt, wenn Sie einen Krankengeldanspruch wollen, müssten Sie die Elternzeit wieder rückgängig machen und arbeiten. Allerdings sehe ich da Schwierigkeiten. Der Arbeitgeber muss Ihrem Wunsch, die bewilligte Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder zu arbeiten, nicht zustimmen. Auch Ihre Krankheit wäre kein Grund für den Arbeitgeber, Ihrem Wunsch zu entsprechen. Es wäre wohl leider eher ein Grund für den Arbeitgeber, Sie nicht arbeiten zu lassen. Eine Härtefallregelung ist mir bedauerlicherweise nicht bekannt.
Ihr Mann kann zur AOK wechseln, sofern er nicht privat versichert ist, wovon ich nach Ihrer Schilderung nicht ausgehe. Jeder gesetzlich Versichert ist frei in der Wahl seiner Krankenkasse. Er müsste seiner alten Krankenkasse kündigen und könnte sich bei der AOK versichern lassen. Und wenn er bei der AOK ist, könnten Sie dort familienversichert sein. Alle Familienmitglieder Ihres Mannes, die kein eigenes Einkommen beziehen, sind über ihn mitversichert.
Es ist nicht notwendig, sich während der Elternzeit krankschreiben zu lassen. Sie müssen niemandem nachweisen, dass Sie arbeitsunfähig sind. Denn Sie beziehen weder Arbeitsentgelt noch Krankengeld. Vor diesem Hintergrund haben Sie auch keine Pflicht, Ihren Arbeitgeber über die Krankschreibung zu informieren.
Sehr gerne. Alles Gute!