Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Ja, das ist rechtlich ohne weiteres möglich.
Wenn die Operation medizinisch indiziert - diese also erforderlich zur Wiederherstellung Ihrer Gesundheit - ist, so haben Sie einen Rechtsanspruch gegenüber der Krankenkasse auf Übernahme der Kosten.
Sollte die Krankenkasse sich dennoch weigern, die Kosten zu übernehmen, so können Sie nach dem Widerspruchsverfahren erfolgreich Klage zum Sozialgericht erheben, wobei für Sie als Versichertem keine Gerichtskosten anfielen (=der Rechtsweg zu den Sozialgerichten ist gerichtskostenfrei).
Das Gericht würde die Krankenkasse sodann zur Kostenübernahme verurteilen!
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Gern können wir Ihr Anliegen auch telefonisch im persönlichen Gespräch ausführlich erörtern, sofern Sie dies wünschen.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt