Sehr geehrter Herr Dr. Traub,
vielen Dank für Ihre Antwort!
Das letzte Schreiben finden Sie im Anhang (PDF).Kurz zusammengefasst:
1993 Wurde meiner Mutter der Betrag für die Witwenrente von der Deutschen Rentenversicherung berechnet. Zu diesem Zeitpunkt war Sie arbeitslos (wir sind 1992 nach Deutschland eingewandert - Spätaussiedler) Kurz darauf hat meine Mutter angefangen zu arbeiten. Aufgrund der fehlenden Sprachkenntnissen hat meine Mutter der Deutschen Rentenversicherung nicht mitgeteilt, dass sie jetzt Einkommen aus einer Beschäftigung hat.
Durch die Jahre hin, hat Sie mehr verdient, und die Arbeitsstellen gewechselt. Die letzten Jahre war Sie Arbeitslos (Hartz4).
Aufgrund der körperlichen Verfassung wurde ihr seit kurzem für 2 Jahre eine Frührente bestätigt.
Dadurch hat die Rentenversicherung die Witwenrente nochmal geprüft und fordert jetzt eine Rückzahlung der Witwenrente.
Wir habe bereits geschrieben, dass es keine Absicht war, dass meine Mutter die DRV nicht informiert hat. Einerseits wegen der Sprache. Ebenso haben wir gefragt, warum das nicht automatisch neu-berechnet wird, wenn meine Mutter ja die Beiträge zur Rentenversicherung aus dem Lohn bezahlt hat. Und alles unter einem Dach berechnet wird, also von der DRV.Da meine Mutter die letzten Jahr Hartz4 bezogen hat und alle Einnahmen und Ausgaben immer belegen musste, hat Sie das Geld nicht (ca. 10.000 eur) welche die DRV zurückfordert.Gibt es eine Verjährungsfrist in dieser Angelegenheit?
Welche Möglichkeiten haben wir?
Vielen Dank ***** *****!
Eugen Wagner