Sozialrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
könnten Sie Ihr Anliegen etwas genauer schildrn ? Gib Sie Ihnen die Sachen nicht heraus ? Was haben Sie bereits selber unternommen ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
was heißt, sie will die Sachen mitnehmen ? Um was für Sachen handelt es sich denn ?
Eine Korrespondenz ist in Englisch leider nicht möglich.
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben.
Wenn die genannten Dinge Ihre Sachen sind, MUSS die Frau diese Sachen herausgeben. Gehen Sie folgendermaßen vor:
Schreiben Sie einen Brief per Einwurfeinschreiben. Listen Sie alle Gegenstände auf und fordern die Herausgabe bis zu einem Termin ca. 14 Tage später. Wenn die Frau die Sachen nicht herausgibt, können Sie über das Gericht die Herausgabe einklagen und zudem Strafanzeige wegen Unterschlagung erstatten.
Ich hoffe, Ihre Frage ist beantwortet. Falls noch Unklarheiten bestehen, nehmen Sie bitte Kontakt auf. Anderenfalls bitte ich Sie um Bewertung der Antwort.
Sie haben also noch Fragen ? Ok, dann warte ich !
nein ! Das ist keine Sache der Polizei,. sondern des Gerichts. Sie müssen vorgehen, wie von mir beschrieben.