Sozialrecht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Ich bin Rechtsanwalt Dr. Traub und würde Ihnen gerne bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Für die KV gilt folgendes:
Waren Sie in Deutschland pflichtversichert, bleiben Sie auch bei einem Umzug innerhalb der Europäischen Union pflichtversichert in der gesetzlichen deutschen Krankenversicherung (trotz Wegzug).
Sind Sie freiwillig versichert, kann auch eine Versicherung im EU-Ausland erfolgen.
Auf jeden Fall sollten Sie diesbezüglich mit Ihrer KV Rücksprache halten.Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen GrüßenDr. Traub-Rechtsanwalt-