Sozialrecht
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Sehr geehrte Ratsuchende,
der für die Reha zuständige Leistungsträger wird auf Sie zukommen bzgl. der Begutachtung.
Haben Sie im Hinterkopf, dass Sie jedenfalls im Geltungsbereich der gesetzlichen Unfallversicherung ein Recht darauf haben, zwischen mehreren Gutachtern zu wählen und ggf. auch fachlich geeignete vorzuschlagen, womit sich der Leistungsträger dann auch asueinandersetzen muss.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_7/__200.html
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
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Mit freundlichen Grüßen