Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts ist die Rechtslage wie folgt einzuschätzen:
Prinzipiell hat die Krankenversicherung die Möglichkeit bei nicht vorliegenden Steuerbescheiden den Beitrag im Schätzwege festzusetzen (vgl. u. a. § 240 SGB V)..
Was jedoch nicht möglich ist und auch rechtswillkürlich ist, ist wenn Ihrerseits keine Veränderung gegeben waren und die Kasse setzt dann die Beitragssätze weiter über den bisher bestehenden Betrag fest.
Hiergegen könnne Sie sich wie folgt wehren.
Legen Sie gegen die Festsetzung Widerspruch ein und legen Sie Ihren Rentenscheid bei. Denn hieraus kann die KV die Jahreseinkünfte ablesen. Dann muss auch der Schätzungsbescheid korrigiert werden.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung. Sofern der Wunsch nach einem Telefonat besteht, können Sie dies gern über den Telefon-Premium-Service anfordern.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.
Selbstverständlich können Sie auch nach derAbgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr.Traub
-Rechtsanwalt-