Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Auch wenn der Witwer Altersrentner ist, besteht Anspruch auf Witwergeld (=bei Arbeitnehmern Witewrrente).
Zwar werden die eigenen Einkünfte angerechnet. Allerdings müssen auch nach einer Anrechung mindestens 20% der Pensionsansprüche des verstorbenen Beamten erhalten bleiben.
Um Fälle einer so genannten Versorgungsehe auszuschließen, muss die Ehe aber in jedem Fall mindestens ein Jahr bestand gehabt haben. Eine Ehe von nur 11 Monaten Dauer - wie in Ihrem Fall a) - würde daher zur Versagung des Witwergeldes führen.
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Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt