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ra-fork
,
Rechtsanwalt
Kategorie:
Sozialrecht
Zufriedene Kunden:
1759
Erfahrung:
Selbständiger Rechtsanwalt in Dortmund
63622881
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ra-fork ist jetzt online.
hallo.. lt arge bin ich nicht mehr sgb 2 berechtigt.(neue gesetze
Kundenfrage
hallo.. lt arge bin ich nicht mehr sgb 2 berechtigt.(neue gesetze in der tagespflege) ich bin alleinlebend mit 3 kindern. 497 euro unterhalt , kindergeld, ein kind 19 jahre in ausbildund nettoverdienst 333 euro, ich verdiene 1365 Euro brutto als tagesmutter vom jugendamt. die arge rechnet mir netto 600 euro an (von den 1365 Euro muß ich die unkosten der tageskinder tragen,mittagessen, heizung , spielzeug etc) miete zahle 680 euro zzgl heizkosten. wenn ich alles zusammen rechne (mein gehalt, unterhalt 497 euro)komme ich auf ca 1500 Euro abzzgl miete 680 E, abzzgl strom 145 E ,abzzgl gez ca 15 E ,abzzgl karnkenversicherung 75 E (andere hälfte trägt das jugendamt) alles abgezogen habe ich noch ca 585 E übrig. ich habe aber noch keine autoversicherung oder telefon abgerechnet. meine frage:hat die arge recht ? ich glaube man darf 120 euro nebenbei verdienen der rest wird abgezogen? muß ich echt mit dem geld klar kommen ? die elf jährige fährt auf klassenfahrt 150 Euro fällig der fünfjährige geht ab sommer zur schule schulranzeln fällig..... hilfe :)
Gepostet:
vor 7 Jahren.
Kategorie:
Sozialrecht
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Experte:
ra-fork
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, welche ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes im Rahmen einer ersten rechtlichen Einschätzung wie folgt beantworte:
Das lässt sich ohne Einsicht in den Bescheid und die Begründung schlecht sagen.
In jedem Fall sollten Sie gegen die Ablehnung Ihres Antrags zur rechtswahrung ersteinmal Widerspruch einlegen.
Zur begründung können Sie vortragen, dass Ihr Einkommen falsch angerechnet worden ist, weil Ihre berufsbedingten Ausgaben keine Berücksichtigung gefunden haben. Tragen Sie weiter Ihre Situation mit konkreten Zahlen und Gegebenheiten vor.
Gegen einen ablehnenden Widerspruchsbescheid könnten Sie dann innerhalb eines Monats nach Zustellung Klage erheben.
Sofern Sie mit meiner Antwort zufrieden sind möchte ich Sie höflich darum bitten meine Antwort gemäß den allgemeinen Geschäftsbedingungen dieser Plattform zu akzeptieren, indem Sie unter meiner Antwort einmal auf das grüne Feld
„akzeptieren“
klicken.
Raphael Fork
-Rechtsanwalt-
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Experte:
ra-fork
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Zugleich sollten Sie in jedem Fall bei ihrem zuständigen Wohnungsamt Wohngeld beantragen. Dies könnte sogar der bessere Weg sein, denn dann hätten Sie nicht jeden Monat diesen Papierkrieg mit dem Jobcenter.
Angesichts dessen, dass die mehrzahl der Bescheide vom Jobcenter inkorrekt sind, ist der Weg mit dem Widerspruch parallel zu betreiben. Es kann durchaus sein, dass das Jobcenter Ihre "Betriebsausgaben" nicht angemessen berücksichtigt.
Zu beachten ist allerdings, dass sich Wohngeld und Alg II gegenseitig ausschliessen.
Nach meiner ersten Einschätzung dürften Sie sich bei Bewilligung von Wohngeld damit besser stellen als mit Alg II.
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Experte:
ra-fork
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie noch Verständnisfragen?
Ansonsten möchte ich Sie höflich bitten mir mitzuteilen, was einer
Akzeptierung
meiner Antwort im Wege steht.
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