Sehr geehrte Fragestellerin,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie müssen sich weder beleidigen, noch verbal angreifen lassen.
Sie können einseits zivilrechtlich dagegen vorgehen und zur Unterlassung auffordern.
Hierneben besteht die Möglichkeit, eine Strafanzeige wegen Beleidigung bei der örtlichen Polizeidienststelle zu erstatten.
Beleidigungen erfüllen den Straftatbestand des § 185 StGB.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste rechtliche Orientierung verschaffen und bitte meine Antwort zu akzeptieren.
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Bei Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Beachten Sie bitte, dass das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen zu einem völlig anderen rechtlichen Ergebnis führen kann. Die Frage wurde beantwortet unter der Maßgabe, dass Sie die AGB (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) gelesen haben und bereit sind, meine Antwort nach den gesetzlichen Vorgaben zu akzeptieren.
Mit freundlichen Grüßen