Scheidungsrecht
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Sehr geehrter Herr Rösemeier,
Ihre Aussage hat mir schon sehr geholfen. Ich habe keinen Arbeitsvertrag. Arbeitete aber 12 Jahre als Chefkoch in diesem Restaurant. Meine letzten Gehaltsabrechnungen von April und Mai fehlen mir da ich ja kein Gehalt bekommen habe. Mein Arbeitsverhältnis habe ich aber auch schon gekündigt zu Ende Juni. Ich bin dort also nicht mehr tätig. Kann ich trotzdem auf das Arbeitsgericht gehen mit alten Gehaltsabrechnungen?
Ja das können Sie. Viel Glück.