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RASchiessl
,
Rechtsanwalt
Kategorie:
Scheidungsrecht
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27806
Erfahrung:
Fachanwalt für Familienrecht
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RASchiessl ist jetzt online.
Muss ich grunds tzlich Ehegattenunterhalt zahlen, wenn mein
Kundenfrage
Muss ich grundsätzlich Ehegattenunterhalt zahlen, wenn mein ehem. Partner wieder in einer eheähnlichen Beziehung lebt?
Kinder sind erwachsen.
Mein Nettoeinkommen ca 1700,00
Mietkosten 461,00 warm
Kreditrate für Auto 140,00
Einkommen meines ehem. Partners u. seiner Lebensgefährtin ca 2200,00
Gepostet:
vor 7 Jahren.
Kategorie:
Scheidungsrecht
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Experte:
RASchiessl
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
In der Sache nehme ich Stellung wie folgt:
Das kommt darauf an! Soweit ein Zusammenleben in einer verfestigten Lebensgemeinschaft vorliegt, kann der Ehegattenunterhalt verwirkt sein, § 1579 Nr. 2 BGB. Die eheähnliche Lebensgemeinschaft stellt einen häufigen Verwirkungsgrund dar.
Allerdings muss dabei nach der Rechtsprechung des BGH in FamRZ 1989,481 diese Lebensgemeinschaft zwischen 2 und 3 Jahren bestehen.
Sollte dies der Fall sein, so hat sich die nichteheliche Lebensgemeinschaft auch wirtschaftlich derart verfestigt, dass der Ehegattenunterhalt entfällt.
Ich hoffe Ihnen mit meinen Ausführungen einen ersten Überblick verschafft zu haben und bitte meine Antwort zu akzeptieren.
beachten Sie bitte, dass das Hinzufügen oder Weglassen von Informationen zu einer völlig anderen Beurteilung des Sachverhalts führen kann
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Fachanwalt für Familienrecht
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Experte:
RASchiessl
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich bitte meine Frage zu akzeptieren und mich somit für meine Arbeit zu bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
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RASchiessl
hat geantwortet vor 7 Jahren.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Ich bitte meine Frage zu akzeptieren und mich somit für meine Arbeit zu bezahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
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