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RAScholz
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Scheidungsrecht
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RAScholz ist jetzt online.
bin seit 23. Mai 2010 verheiratet, meine Frau weigert sich
Kundenfrage
bin seit 23. Mai 2010 verheiratet, meine Frau weigert sich mit mir in einer Wohnung zusammen zu leben. Kann ich die Ehe annulieren lassen? Kann ich mich ohne ein Trennungsjahr einzuhalten scheiden lassen?
Gepostet:
vor 8 Jahren.
Kategorie:
Scheidungsrecht
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Experte:
RAScholz
hat geantwortet vor 8 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
der 23. Mai 2010 kommt es noch. Ich gehe davon aus, dass Sie entweder den 23. Mail 2009 oder aber den 23. eines früheren Monates dieses Jahres meinen.
Nach §1353 BGB sind die Ehegatten zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet. Abweichende Gestaltung des ehelichen Zusammenlebens sind aber möglich. Von daher bleibt Raum für alternative Lebenskonzepte.
Eine Aufhebung der Ehe halte ich in Ihrem Falle dann für grundsätzlich möglich, wenn Sie nachweisen können, dass bereits zum Zeitpunkt der Eheschließung Ihre Frau schon gar nicht vorhatte, eine eheliche Lebensgemeinschaft herzustellen, Ihnen das aber aus irgendwelchen Gründen nicht mitgeteilt hat, obschon sie aber wissen musste, dass Sie dann die Ehe nicht schließen würden. In dem Fall läge eine arglistige Täuschung vor, die Sie zum Antrag zur Aufhebung berechtigt. Die Antragsfrist beträgt ein Jahr nach Kenntnis der Umstände, die zur Aufhebung berechtigen.
Für den Fall, dass Sie die Aufhebung begehren, um so das Trennungsjahr zu umgehen, sind Sie beweispflichtig dafür, dass Ihre Frau Sie über die Absicht, eine eheliche Lebensgemeinschaft mit Ihnen herzustellen, getäuscht hat. Hier dürfte sich die Beweisführung schwierig gestalten.
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