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raschwerin
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Rechtsanwalt
Kategorie:
Schadensersatz
Zufriedene Kunden:
17229
Erfahrung:
Rechtsanwalt
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raschwerin ist jetzt online.
In einem Haus mit 3 Eigent mern ist die bestehende Heizung
Kundenfrage
In einem Haus mit 3 Eigentümern ist die bestehende Heizung defekt und sollte erneuert werden.
Ein Eigentümer ist nicht an der Heizung angeschlossen. Ist aber lt. notar Vertrag
berechtigt später anzuschliessen.
Die beiden an der Heizung angeschlossenen Eigentümer haben nun beschlossen eine neue
Heizung mit Solaranlage einbauen zu lassen und wollen, daß der nicht angeschlossene Eigentümer zu 1/3 beteiligt.
Meine Frage desshalb? Muss er einer Beteiligung zustimmen. Dürfen die Anderen Eigentümer ohne sein Einverständnis eine Solaranlage einbauen lassen.
Gepostet:
vor 6 Jahren.
Kategorie:
Schadensersatz
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Experte:
raschwerin
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Hier muss man die Sache getrennt betrachten.
Wenn die anderen Eigentümer eine finanzielle Beteiligung des 3. wünschen, müssen sie auch sein Einverständnis einholen.
Sie können aber auch auf die finanzielle Beteiligung verzichten und tragen dafür die Kosten allein.
Grundsätzlich muss sich der 3. dann nicht beteiligen, wenn er die Anlage nicht mitnutzt. Man müsste also vertraglich auch vereinbaren, dass er sich nicht an den Kosten beteiligen muss, dafür aber auch kein Anschlussrecht mehr hat.
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Kunde:
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Danke für Ihre Antwort.
Leider fehlt mir die Beantwortung der Frage: Dürfen die beiden Miteigentümer mit Ihrer
Heizung eine Solaranlage errichten lassen ohne das Einverständniss des 3-ten Einen-
tümer zu haben?
Experte:
raschwerin
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Wo soll denn die Solaranlage installiert werden?
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Kunde:
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Auf dem Dach des Hauses
Experte:
raschwerin
hat geantwortet vor 6 Jahren.
Das Dach ist ja in der Regel Gemeinschaftseigentum.
Daher darf hier nur nach einstimmigem Beschluss eine Solaranlage installiert werden.
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