Liebe Ratsuchende,
bitte machen Sie sich keine großen Sorgen.
So wie ich es verstanden habe, haben Sie ein mündliches Gespräch mit einem Versicherungsberater gehabt, der Sie quasi vorinterviewt hat. Auf die Frage nach psychischer Erkrankungen haben Sie wahrheitsgemäß geantwortet. Auf die Frage, ob Sie in psychologischer Behandlung sind, haben Sie mit nein geantwortet. Wenn Ihre Hausärztin Sie zur Zeit wegen Panikattacken krankgeschrieben hat und Sie keinen Kontakt zu einem Psychologen haben, entspricht das auch der Wahrheit.
So wie ich es verstehe, diente das erste Gespräch mit dem Versicherer der Ersteinstufung, ob überhaupt in Frage kommt, Sie zu versichern.
Die genaueren Daten werden dann schriftlich fixiert. Von einer bewussten Falschaussage ist dringend abzuraten. Das kann negative Folgen haben, sodass man den Versicherungsschutz verliert und sich im Zweifel strafbar gemacht hat.
Fazit: So wie ich die Sachlage verstehe, haben Sie alles richtig gemacht (auch wenn Sie zur Zeit mit Panikattacken krankgeschrieben sind). Diesen Umstand können Sie bei der schriftlichen Beantwortung des Fragebogens gesondert mitangeben.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort weiterhelfen konnte. Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Über eine positive Bewertung würde ich mich freuen.
A. Franz