Sehr geehrter Ratsuchender,
mein Name ist Tom und ich bin seit über 20 Jahren Mechaniker. Ich habe Ihre Anfrage hier auf JustAnswer gelesen und möchte versuchen Ihnen zu helfen.
So, wie Sie das Schreiben, hat sich der Defekt der Kupplung ja bereits ankündigt, sonst hätte Ihnen die Werkstatt nicht sagen können, es ist nicht die Kupplung.
Von einer Kulanz sprechen wir hier tatsächlich nicht, denn Kulanz ist immer eine freiwillige Leistung. Diese wird wohl so nicht erfolgen. Da Ihr Wagen aber erst 23.000 km runter hat, spricht alles für die Garantie, denn nach 23.000 km, sollte eine Kupplung weder mit noch ohne Anhänger defekt sein.
Leider bin ich nur der Mechaniker und kein Rechtsanwalt, den Sie aber dringend benötigen werden, wenn es um die Reparatur des Schadens oder der Rückabwicklung des Kaufvertrages oder ähnliches geht.
Aus rein mechanischer Sicht, sollte eine Kupplung NICHT nach 23.000 km defekt gehen.
Für weitere Fragen hierzu stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Über eine Bewertung meiner Antwort (Sterne über der Frage) würde ich mich sehr freuen.
Gruß
MechanikerTom