Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage. Gerne helfe ich Ihnen.
Die von Ihnen geschilderte Situation ist insofern verzwickt, als man sicherlich in gewisser Hinsicht rechtliche Schritte einleiten kann. Indes werden rechtliche Schritte wohl kaum zur Deeskalation der Situation beitragen, sondern die Situation möglicherweise noch verschlechter. Darauf seien Sie hingewiesen. Da Sie explizit nach Rechtsrat fragen, möchte ich Ihnen dennoch Möglichkeiten aufzeigen. Hinsichtlich der Lautstärke besteht die Möglichkeit, im Wege einer Unterlassungsklage bzw. einstweiligen Verfügung dagegen vorzugehen. Auch könnte es sich bei dem nächtlichen Lärm um eine Ordnungswidrigkeit handeln, die zur Anzeige gebracht werden kann. Das Lästern und Auslachen kann im Einzelfall eine strafbare Beleidigung darstellen, welche ebenso zur Anzeige bzw. auf zivilrechtlichem Wege verfolgt werden kann. Der Vorenthalt von Essen sowie der Schlafentzug können zudem eine Körperverletzung - ggf. durch Unterlassen des Pflegepersonals - darstellen. Auch dies kann zur Anzeige gebracht werden.
Nochmals möchte ich Sie jedoch darauf aufmerksam machen, dass eine Rechtsverfolgung nicht unbedingt dem Frieden beiträgt, sodass - sofern möglich - einem Wechsel der Pflegeeinrichtung der Vorzug zu geben wäre.
Konnte ich Ihnen damit behilflich sein?
Ich bitte Sie herzlich um Abgabe einer Bewertung (3-5 Sterne). Danach können Sie bei Bedarf gern Rückfragen stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (Bucerius Law School)
- Rechtsanwalt -