Miet- & WEG-Recht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn Sie die Wohnung besichtigt haben, dann steht Ihnen rechtlich gesehen kein Widerrufsrecht zu. Sie haben dann allerdings die Möglichkeit den Vertrag wegen Irrtums oder arglistiger Täuschung anzufechten. Die Anfechtung hat zur Folge dass der Vertrag rückwirkend unwirksam wird.
Allerdings muss ein Anfechtungsgrund vorhanden sein.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
,