Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank ***** ***** Anfrage.
Zum einen muss der Vermieter beweisen, dass Ihnen die Abrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist zugegangen ist. Zum anderen kann der Vermieter selbst wenn er die Abrechnung nachbessert, keine Nachzahlung mehr von Ihnen verlangen, da die Nachbesserung der Abrechnung ja, wie Sie richtig feststellen, außerhalb der Abrechnungsfrist erfolgt (§ 556 Absatz 3 BGB).
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt