Miet- & WEG-Recht
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Lieber Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Gerne helfe ich Ihnen weiter. Es handelt sich hierbei um eine Vermieterpflicht. Die Zähler wurdennicht ausgebaut weil Sie Ihre Rechnung nicht bezahlt haben. Da muss es auch ein Problem mit dem Vermieter gegeben haben.
Teilen Sie dem Vermieter mit, dass es sich hierbei gem. § 535, 536 BGB um eine Vermieterpflicht handelt und Sie keine Kosten zu tragen haben.
Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben und freue mich über eine positive Bewertung (3-5 Sterne).
Mit freundlichen grüßen,
Dr. Konstantina Ntzemou
Rechtsanwältin
Am besten Sie machen das über Ihren Anwalt. Der Vermieter lässt sonst nicht mit sich reden, so wie es aussieht.