Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über das Portal JustAnswer.
Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Wofür genau benötigen Sie die Aufteilung zwischen den Mietern für die Steuererklärung?
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-
vielen Dank ***** ***** Rückmeldung.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Entweder sie benennen die Parteien im Gesamten als vermietete Partei und teile nicht nach Einzelpersonen auf (wofür das in meinen Augen keine Notwendigkeit gibt). Denn sie können die Mietparteien als WG X und Y bezeichnen.
Alternativ müssten sie die konkret zugewiesenen Wohnflächen für die Mieter nehmen und für die gemeinschaftlich genutzten Flächen jeweils 50 % hinzurechnen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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