Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Ein Vermieter darf die Nebenkostenvorauszahlungen nur erhöhen, wenn dies im Vertrag vereinbart ist und/oder eine Jahresabrechnung vorgelegt wird, die wesentlich höhere Nebenkosten ausweist.
Denn die Gesamtsumme der Nebenkosten/12 ergibt die neue Vorauszahlung. Wenn hierüber auf die rund Euro 600 pro Monat gekommen wird, dann ist das Verhalten des Vermieters rechtmäßig.
Denn dieses Geld geht ja nicht in seine Tasche, sondern ist an die Versorger zu bezahlen. Bezüglich des benannten Schadens an der Mietsache können Sie gegenüber dem Vermieter eine Mietminderung durchsetzen.
Je nach Umfang der Beeinträchtigung dürfte diese zwischen 3 % bis 5 % liegen.
Im Streitfall hat hierüber ein Gericht zu entscheiden.
Die Mietminderung kann bis zur Schadensbeseitigung vom Mietzins abgezogen werden.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-