Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sie haben als Vermieter nun die Wahl, ob sie die Mietpartei aus dem Mietvertrag entlassen oder auf Erfüllung bestehen.
Denn wenn mehrere Mieter unterschrieben haben, müssen diese einheitlich kündigen.
Alternativ haben Sie natürlich als Vermieter immer die Möglichkeit, mit allen Parteien einen Vertrag zu schließen, worin erklärt wird, dass der bestehende Mietvertrag mit einer verbleibenden Partei fortgesetzt wird und die Partei XY ausscheidet.
Alternative der Vertrag im Gesamten aufgehoben und sie schließen mit der verbleibenden Mietpartei einen neuen Vertrag.
Sie haben hier freie Hand.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-