Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Sie können in diesem Fall einen Rückbau ablehnen und darauf verweisen, dass ein solches Rückbauverlangen treuwidrig nach § 242 BGB ist.
Dieser Fall umfasst genau solche Regelungen, in welchem Parteien auf ihr Recht pochen und im Endeffekt doch der Gegenseite ihre Position nachlassen müssen.
So liegt es in Ihrem Fall, denn die Genehmigung müsste ohnehin erteilt werden und sie hätten nur zusätzliche Kosten.
Genau hierauf können Sie die anderen Eigentümer verweisen.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-