Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r), vielen Dank ***** ***** Anfrage. Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite. Mit freundlichen Grüßen Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA) - Rechtsanwalt -
Wenn Sie beide das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind haben, so kann ich Ihnen nicht dazu raten, das Kind einfach mitzunehmen. Vielmehr sollten Sie beim Familiengericht beantragen, dass Ihnen das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wird. Hierfür benötigen Sie einen Anwalt, der Sie vor dem Familiengericht vertritt. Danach können Sie mit dem Kind frei verreisen bzw. umziehen.
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