Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r), vielen Dank ***** ***** Anfrage. Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite. Mit freundlichen Grüßen Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA) - Rechtsanwalt -
Vielen Dank ***** ***** Nachricht und Geduld.
Sie können sich an den Fachmann wenden und diesen darum bitten, die Rechnung entsprechend zu korrigieren und auf dem Vermieter auszustellen. Ein Unternehmen, welches Rechnungen ausstellt, kann grundsätzlich ohne Probleme eine Rechnung stornieren und eine neue Rechnung ausstellen.
Fallg das Unternehmen sich weigert, so können Sie dem Vermieter alternativ einen Beleg ausstellen, aus dem sich ergibt, dass Sie die Rechnung an den Vermieter weitergeleitet und von ihm den Rechnungsbetrag erstattet bekommen haben. Auch einen solchen Beleg dürfte der Vermieter für steuerliche Zwecke nutzen können.
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