Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrter Ratsuchender, bitte warten Sie einige Minuten, während ich eine Antwort formuliere. Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber Rechtsanwalt
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),legen Sie diese WhatsappNachricht einfach Ihrem Anwalt vor. Der kennt die Situation am besten und kann dann angemessen reagieren. Wenn Sie jetzt am Anwalt vorbei mit der Vermieterin reden, irritiert das nur den Anwalt und kann schlimmstenfalls seine ganze Strategie zunichte machen.Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button "dem Experten antworten" jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber Rechtsanwalt Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und erfolgt nach bundesdeutschem Recht. Wenn Sie außerhalb Deutschlands leben, teilen Sie dies bitte mit.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Wenn Sie das Ihrem Anwalt vorlegen, wird er das Schreiben prüfen und der Vermieterin die Fragen beantworten. Und ja, ich empfehle, das Schreiben dem Anwalt vorzulegen.Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button "dem Experten antworten" jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und erfolgt nach bundesdeutschem Recht. Wenn Sie außerhalb Deutschlands leben, teilen Sie dies bitte mit.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r), Sie können bezüglich anderer Themen immer mit der Vermieterin reden. Nur Sachen mit direktem Bezug zu dem Anwaltsauftrag sollten Sie über den Anwalt klären lassen. Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button "dem Experten antworten" jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen. Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber Rechtsanwalt Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und erfolgt nach bundesdeutschem Recht. Wenn Sie außerhalb Deutschlands leben, teilen Sie dies bitte mit.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Sie dürfen jederzeit mit der Vermieterin über alles reden, auch darüber, weswegen Sie den Anwalt beauftragten. Es wäre nur nicht sonderlich klug und sollte vermieden werden. Spätestens wenn die Tätigkeit des Anwalts beendet ist, sollten Sie mit der Vermieterin über alles reden.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,
Mietrecht hat in der Tat seine Tücken. Das ist aber eher normales Mandatsverhalten, und gilt für alle Rechtsbereiche.Mit freundlichen Grüßen,Robert WeberRechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,fragen Sie einfach Ihren Anwalt. Besprechen Sie mit ihm, worüber Sie mit der Vermieterin reden können, und welche Themen Sie besser meiden können. Seine Tätigkeit ist beendet, wenn er Ihnen die Abschlußrechnung übersendet.Mit freundlichen Grüßen,Robert WeberRechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender,auch dann muß der Anwalt eine Abschlußrechnung übersenden.Mit freundlichen Grüßen,Robert WeberRechtsanwalt
Immer gerne.