Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage.
Bitte gedulden Sie sich ein wenig, während ich Ihre Anfrage bearbeite.
Mit freundlichen Grüßen
Kianusch Ayazi, LL.B. (BLS), LL.B. (UNISA)
- Rechtsanwalt -
Vielen Dank ***** ***** Geduld.
Eine bestimmte Frist, innerhalb derer die Kaution zurückgezahlt werden muss, sieht das Gesetz nicht vor. Nach der geltenden Rechtsprechung muss der Vermieter die Kaution spätestens nach einer angemessenen Überlegungsfrist zurückzahlen. Diese ist in der Regel 3-6 Monate lang. Insofern sollte jedenfalls der ganz überwiegende Teil der Kaution spätestens nach Ablauf von sechs Monaten zurückgezahlt werden. Einbehalte des Vermieter nach Ablauf der Überlegungsfrist sind besonders begründungsbedürftig, z.B. könnte dies aufgrund einer noch zu erwartenden Nebenkostenabrechnung geschehen.
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