Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank ***** ***** Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft. Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Nach Möglichkeit sollten Sie auf jeden Fall einen Mietvertrag schließen.
Auch wenn die Überlassung mietfrei erfolgt. Zumindest aber eine Regelung bezüglich einer Übergangsfrist für den Auszug nach Beendigung des Wohnverhältnisse.
Denn häufig stellt dies einen Streit da und es wird verlangt, von heute auf morgen auszuziehen.
Zudem müssen Sie den Wohnsitzwechsel auch bei dem Einwohnermeldeamt anzeigen.
Ist hierfür unerheblich, ob sie Miete bezahlen oder nicht.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen. Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen). Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-