Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrter Ratsuchender,bitte warten Sie einige Minuten, während ich eine Antwort formuliere.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber Rechtsanwalt
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Die Vermieterin ist nicht gezwungen, einen Anwalt einzuschalten. Auch ist sie nicht gezwungen, auf einen Anwaltsbrief zu reagieren, auch wenn beides in ihrem Interesse wäre. Wenn der Anwaltsbrief eine Frist enthält, sollte man erst kurz vor Fristablauf eine Reaktion erwarten.Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button "dem Experten antworten" jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung und erfolgt nach bundesdeutschem Recht. Wenn Sie außerhalb Deutschlands leben, teilen Sie dies bitte mit.