Sehr geehrter Herr Petrovitsch,
danke ***** ***** Nutzung von justanswer.com. Gerne nehme ich mich ihrer Anfrage an.
Zu Ihren Rechtsfragen:
1. Einrede bedeutet nur, dass Sie ein Recht vorbringen, also ein Recht geltend machen möchten. Sie können es also auch so lesen: "...und verzichten auf die Geltendmachung des Rechts der Verkürzung über die Hälfte..."
2. Anfechten können Sie diesen Vertrag dennoch, sofern Sie in Ihren Rechten durch Täuschung o.ä. schlechter gestellt werden, als es das Gesetz vorsieht. Ein einfacher Brief des Rechtsanwalts würde dies noch nicht darstellen. Es muss hierbei ausdrücklich angefochten werden.
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Sofern die Antwort geholfen hat, bitte ich um Bewertung mit 3-5 Sternen. Sie können danach selbstverständlich weitere Fragen stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Oliver Fröhlich LL.M.
Rechtsanwalt