Sehr geehrte Fragestellerin,
es tut mir leid, dass der Kollege Ihnen so "wirr" geantwortet hat. Ich versuche ein wenig mehr Licht ins Dunkel zu bringen.
Seit dem 1. Januar 2023 greift ein Zehn-Stufenmodell geben, das den Mieter entlasten soll: Je schlechter die Energiebilanz des Gebäudes ist, desto höher ist der vom Vermieter zu tragende Anteil an der Steuer.
Bei Wohnungen mit einer besonders schlechten Energiebilanz sollen Vermieter 95 Prozent und Mieter fünf Prozent der CO₂-Kosten tragen. Der Grenzwert beträgt 52 Kilogramm CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter pro Jahr. Mieter müssen nur noch in sehr gut gedämmten Wohngebäuden (KFW Effizienzhaus 55) die CO₂-Abgabe alleine zahlen.
Sehen Sie bitte in der Tabelle, anhand derer Sie Ihren Anteil ermitteln können:
https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Bilder/Pressemitteilungen/2022/0403-%20screenshot.png?__blob=normal&v=4&size=834w
Um zu wissen, in welche Stufe ihre Wohnung oder Haus fällt, müssen sie herausfinden, wie hoch die CO₂-Emmissionen pro m² pro Jahr sind. Dies müssen Sie ggf. durch einen Energieberater ermitteln lassen oder selbst ermitteln.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung, bitte passen Sie die Bewertung an (3 bis 5 Sterne), danke Ihnen.
Mösch
Rechtsanwalt