Miet- & WEG-Recht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wen Sie eine gebrauchte Immobilie gekauft haben dann wurde die Gewährleistung ausgeschlossen. Sie haben dann eine Chance gegen den Verkäufer vorzugehen, wenn dieser Sie arglistig getäuscht hat, Ihnen also einen Mangel verschwiegen hat den der Verkäufer bei Abschluss des Kaufvertrages gekannt hat. Sie müssen aber beweisen, einmal dass ein Mangel vorlag und zum anderen dass der Verkäufer von diesem Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages gewusst hatte.
Ansonsten können Sie keine Ansprüche durchsetzen.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
dann wusste der Verkäufer ja von dieser Isolierung und hätte Ihnen dies vorher mitteilen müssen. Insoweit können Sie entweder Schadensersatz geltend machen oder aber vom Vertrag zurücktreten.
schade dass Sie mir nur einen Stern gegeben haben. Sie können dies aber gerne noch korrigieren
Sie haben mir gerade 2 Sterne gegeben
Danke schön!
ja bei notarielle Verträgen gibt es geneell kein Widerrufsrecht. Aus diesem Grunde müssen Sie wie von mir beschrieben den Vertrag anfechten beziehungsweise Schadensersatz geltend machen.
Gerne!