Miet- & WEG-Recht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn bereits morgen der Termin für die Zwangsräumung bestimmt ist, dann können Sie die Räumung nur mit der Zustimmung des Vermieters verhindern. Der Vermieter kann den Antrag auf Zwangsräumung zurücknehmen oder zumindest ruhend stellen.
Sie sollten hier versuchen Kontakt mit dem Vermieter aufzunehmen. Eine andere Möglichkeit haben Sie leider nicht.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt