Miet- & WEG-Recht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),Leider ist das kein Grund, früher aus dem Vertrag herausukommen. Sie könnten nur versuchen, mit dem Vermieter über eine frühere Vertragsbeendigung zu verhandeln, einen Nachmieter zu suchen oder eine Ratenzahlung auszuhandeln.
Wenn Sie kurz vor der Privatinsolvenz stehen, sollten Sie das erwähnen, da das ein guter Verhandlungshebel ist. Im Fall einer Insolvenz würde der Vermieter keinen Cent mehr sehen.Für weitere Fragen stehe ich Ihnen über den Button "dem Experten antworten" jederzeit zur Verfügung. Bitte denken Sie daran, eine positive Bewertung zu hinterlassen, wenn die Antwort Ihnen geholfen hat, damit der eingesetzte Betrag an mich ausgezahlt werden kann. Sie können selbstverständlich auch nach einer Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Mit freundlichen Grüßen, Robert Weber RechtsanwaltDas Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.