Miet- & WEG-Recht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
was ist denn Ihr konkretes Anliegen ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Wenn die Arbeiten beginnen wird dies sicherlich Lärm und Schmutz verursachen, sodass Ihre Mieteinheit davon vermutlich betroffen sein wird. Dies löst dann, auch wenn der Vermieter keine Schuld daran hat, Mietminderungsrecht aus.
Eine Übergangswohnung können Sie nicht verlangen. Unterstellt, Ihre Wohnung wäre komplett unbewohnbar, könnten Sie um 100 % die Miete mindern (also letztlich keine bezahlen) und könnten dieses Geld dann für eine "Alternativbleibe" ausgeben.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, ob noch etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
haben Sie zu der Ihnen erteilten Antwort noch Nachfragen ?
danke für die Rückmeldung.
Ich wünsche Ihnen schöne Pfingsten und alles Gute.