Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Der Umstand, dass ein Marder in der Umgebung des angemieteten Stellplatzes lebt, stellt keinen fristlosen Kündigungsgrund für das Mietverhältnis dar.
Eine fristlose Kündigung ist nur dann möglich, wenn eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Vermieters vorliegt und ist der anderen Partei unzumutbar ist, eine ordentliche Kündigung auszusprechen.
Da das Auftreten eines Marder (was im Übrigen auch ebenso schnell verschwinden kann) nicht der Handlung und der Sphäre des Vermieters zuzurechnen ist, kann dies nicht als Mangel an der Mietsache angesehen werden. Auch gibt es hier nur ausnahmsweise Rechtsprechung hierzu, die zum Beispiel ein starken Marderbefall in einer Immobilie als Mangel ansehen.
Wenn Sie daher fristlos kündigen, müssen Sie damit rechnen, dass die Gegenseite den ausstehenden Betrag bis zum Zeitpunkt der ordentlichen Kündigung einklagen wird.
Ich bedaure keine positivere Einschätzung übermitteln zu können.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
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Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-