Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrter Fragesteller,
gibt es denn "Störungen" im Mietverhältnis ?
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Wenn man die Rechtsprechung betrachtet, die ähnliche Fällen betreffen, dann geht aus dieser klar hervor, dass ein Diebstahl berechtigt, eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Allerdings standen die Diebstähle immer im Zusammenhang mit dem Mietvertrag.
Daher ist davon auszugehen, dass bei ungestörtem Mietverhältnis keine Kündigungsmöglichkeit besteht. Da Ihr Mitarbeiter bereiits den Arbeitsplatz verloren hat, würde ansonsten eine "Doppeltbestrafung" eintreten.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
eine sog. ordentliche Kündigung der Wohnung ist nur bei Vorliegen eines Grundes, Eigenbedarf, ggf. Verkauf, Zahlungsrückstand, unpünktliche Zahlung usw. möglich. Ansonsten kann die Wohnung seitens des Vermieters nicht gekündigt werden.
gibt es noch Nachfragen ?