Miet- & WEG-Recht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.Das Schreiben passt und beinhaltet alle wesentlichen Punkte.
Dies genügt im ersten Schritt (und ggf. sind auch gar keine weiteren Schritte notwendig).
Das Schreiben sollte vorab per E-Mail und sodann noch per Einwurf- Einschreiben (zum Zwecke der Nachweisbarkeit) übermittelt werden.Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
nein, muss nicht.
Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-