Miet- & WEG-Recht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
fand denn eine Wohnung- und vor allem Schlüsselübergabe statt ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
Sehr geehrter Fragesteller,danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Dann wäre es tatsächlich so, dass die Mieterin das Recht hat, die Wohnung bis zum Ende des MV, also bis zum 31.05.2022 zu nutzen. Versperren Sie ihr den Zugang können Sie andererseits nicht die Miete für die Zeit verlangen. Wenn Sie aufgefordert werden von der Mieterin, die Rückzahlung zu veranlassen und Sie reagieren nicht und es würde sich ein RA einschalten müssten Sie dessen Kosten auch tragen.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
haben Sie meine Antwort erhalten ?
die Frau muss sich bei Ihnen melden und die Forderung stellen. Dann sollten Sie innerhalb der gesetzten Frist zahlen. Erst dann geraten Sie in Verzug und müssten anschließend die RA Kosten tragen.
Natürlich könnte man es mit dem früheren Einzug verrechnen, wenn Sie dies beweisen können, also vor allem, dass Sie ihr die Zeit nicht "geschenkt" haben.
Email oder Whatsapp würde reichen.
Sehr geehrter Fragesteller,wie ausgeführt,
wenn Sie den Betrag vom 08 - 31.05. fordert und Sie nicht zahlen geraten Sie in Verzug. Weitere Kosten gehen dann zu Ihren Lasten.
Sehr geehrter Fragesteller,natürlich müssen Sie diese auch beachten. dann haben Sie 30 Tage zur Zahlung Zeit !
wie ich ausgeführt habe: Sie müssen erst in Verzug kommen, bevor Sie weitere Kosten tragen müssen.
nur, wenn die Nutzung der teilflächen überhaupt ohne Wohnungszugang Sinn macht.
Mit freundlichen GrüßenRA Grass