Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage über JustAnswer.
Ich habe den von Ihnen geschilderte Sachverhalt geprüft.
Die Rechtslage ist aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung wie folgt einzuschätzen.
Das Verhalten ihres Partners ist rechtswidrig.
Sie können sofort mittels Polizei Besitzeinräumung verlangen. Noch besser wäre eine Besitzeinräumung über einen Rechtsanwalt und ein Gericht durch einstweilige Verfügung.
Mit Zahlung der monatlichen Miete an ihren Partner oder den Vermieter sind sie ebenfalls Mietpartei (Untermieter gegenüber ihrem Partner).
Das Mietverhältnis entsteht allein aufgrund tatsächlicher Nutzung und Zahlung des Mietzinses.
Somit gelten für sie aber auch die Rechte des Gesetzes bezüglich Mietverhältnissen.
Insbesondere können Sie die Nutzungsüberlassung bis zum Ablauf einer ordnungsgemäßen Kündigung bzw. Kündigungsfrist verlangen.
Diese ist per Gesetz mindestens drei Monate.
Selbstverständlich sind auch die Einrichtungsgegenstände Ihnen zu überlassen und bei einer Mehrwertschaffung an der Immobilie gegebenenfalls ein Ausgleich einzufordern.
Ihre Rechtsposition ist gut.
Einfachere bzw. tiefergehendere Klärung kann über ein Telefonat erfolgen.
Ein solches ist über den Telefon-Premium-Service-Button hinzubuchbar.
Wenn Ihnen die Ausführungen weitergeholfen haben, geben Sie bitte eine positive Bewertung ab (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen).
Selbstverständlich können Sie auch nach der Abgabe einer positiven Bewertung noch nachfragen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-