Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wenn der Vermieter bei Gericht nicht auftaucht, dann wird Ihr Anwalt einen Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils stellen. Das bedeutet der Vermieter wird in Abwesenheit verurteilt werden.
Sie werden es bereits anhand der schriftlichen Einlassungen des Vermieters gegenüber dem Gericht ablsen können, ob der Vermieter zur Verhandlung erscheinen wird oder nicht.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Ratsuchender.
das Gericht unterstellt dann (wenn der Vermieter nicht kommt) dass die Mängel so vorhanden sind, wie Sie sie beschrieben haben.
Wenn Sie auf Mängelbeseitigung geklagt haben, dann können Sie den Vermieter zwingen die Mängel zu beseitigen.
dann ergeht ein Urteil gegen den Vermieter. Der Vermieter wird dann Ihren Anträgen gemäß verurteilt werden.