Miet- & WEG-Recht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Kunde,
mein Name ist Steffan Schwerin und ich bin seit mehr als 13 Jahren Rechtsanwaltmit den Fachrichtungen Mietrecht und Familienrecht u.a.
Ihre Anfrage habe ich gelesen, und gebe mein Bestes, um Ihnen weiter zu helfen.
1) Muss ich Bohrlöcher zumachen?
Bohrlöcher in einem angemessenen Rahmen gehören zum Gebrauch der Mietsache dazu und müssen daher nicht zugespachtelt werden.
2) Muss ich die vor 26 Jahren an der Decke angebrachten Styroporplatten abmachen?
Ja, grundsätzlich schon. Erfragen Sie dies aber speziell beim Vermieter, ob er darauf besteht.
Wennnach der Beantwortung noch Unklarheiten bestehen, fragen Sie nach. Ich antwortegern und freue mich auch mal über ein nettes Dankeschön – wenn Sie es wünschenauch gern telefonisch.Über eine Bewertung meiner Antwort (Sterne über der Frage) würde ich mich sehrfreuen, damit ich meinen Service auch weiterhin anbieten kann.
Vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Schwerin
Rechtsanwalt