Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrter Fragesteller,
wie lautet denn die Formulierung genau ? Ihr Sohn hat dies unterschrieben ?
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
Sehr geehrter Fragesteller,danke für die Nutzung von Justanswer und den Nachtrag.
Die Vermieterin hat einen sog. Zeitvertrag "geschaffen", nämlich, dass der Vertrag nach einem Jahr automatiosch endet. Dies hat nichts mit der Kündigungsfrist zu tun und ist zudem noch unwirksam, weil die Gründe hierfür, die im Mietvertrag anzugeben sind, fehlen.
Ihr Sohn kann also ohne Probleme unter Einhaltung der 3monatigen Kündigungsfrist kündigen.Ich hoffe, Ihre Fragen sind beantwortet. Bitte fragen Sie nach, wenn etwas offen oder unklar geblieben ist. Anderenfalls geben Sie bitte eine Bewertung (3-5 Sterne) ab. Vielen Dank.
der Zeitmietvertrag ist in § 575 BGB geregelt, dort sind auch die Voraussetzungen ausgeführt.
Sollte es Schwierigkeiten geben, melden Sie sich bitte wieder, dann versuche ich gern bei der Klärung zu helfen.
Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende und alles Gute.
Sehr geehrter Fragesteller,er muss die Frist einhalten, sonst nichts.