Miet- & WEG-Recht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
wofür sollen Sie diesen Betrag denn zahlen ?
Mit freundlichen GrüßenRA Grass
was war denn mit dem alten Eigentümer vereinbart hinsichtlich der Mietzahlung ? Und wurde diese erbracht ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
aber Sie haben sich mit dem früheren Eigentümer auf die Nutzung der Garage geeinigt und diese auch genutzt ?