Miet- & WEG-Recht
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Darf ich Sie fragen: Können Sie die Klausel hier im Wortlaut wiedergeben?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt
haben Sie vielen Dank für Ihre Nachricht.
Dieser Verpflichtung sind Sie offenbar nachgekommen. Wenn Sie aber der Pflicht nachgekommen sind dem Vermieter vgenehmen Nachmieter zu stellen, dann endet Ihr Mietvertrag und somit die Pflicht Miete zu zahlen. Dabei spielt es aufgrund des Inhalts der Klausel auch keine Rolle ob der Vermieter den Mietvertrag mit dem Nachmieter schließt. Sie haben Ihre Verpflichtung bereits mit der Benennung erfüllt.
Über eine positibve Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen.
ja, dadurch dass der Vermieter (wenn auch verspätet) den Nachmieter kontaktiert hat, hat er ja gezeigt dass ihm dieser Nachmieter genehm war.
nein diese Pflicht entfällt dadurch nicht. Die Nachmieterklausel lässt Sie nur vorzeitig aus dem Mietvertrag. Einen Anspruch darauf, dass der Vermieter mit den Nachmietern tatsächlich den Mietvertrag schließt haben Sie nicht.
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Leider auch dann nicht. Der Vermieter ist nach dem Mietvertrag nicht verpflichtet, mit dem benannten Mieter einen Vertrag abzuschließen.
Gerne!