Miet- & WEG-Recht
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage über das Portal JustAnswer.Gerne helfe ich Ihnen weiter.Bitte erlauben Sie mir zur abschließenden Prüfung noch folgende klarstellende Frage:Warum und wie kommt der Vermieter zu einer Nachzahlung von 4 Jahren?
Wurden Ihnen rückwirkend die Nebenkostenabrechnungen jetzt zugestellt?Wünschen Sie vereinfachend eine telefonische Beratung, können Sie dies über den Premiumservice hinzubuchen. Wir vereinbaren dann gerne einen Telefontermin mit Ihnen.Vielen Dank.Mit freundlichen Grüßen-Rechtsanwalt-