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RADr.Traub
RADr.Traub, Rechtsanwalt
Kategorie: Miet- & WEG-Recht
Zufriedene Kunden: 31729
Erfahrung:  Rechtsanwalt
88853042
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RADr.Traub ist jetzt online.

Guten Tag habe gestern schon mit Herrn Traub geschrieben und

Diese Antwort wurde bewertet:

guten Tag
habe gestern schon mit Herrn Traub geschrieben und hätte an Ihn noch gerne eine frage

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre weitere Anfrage über das Portal JustAnswer.
Gerne helfe ich Ihnen weiter.
Bitte stellen Sie Ihre Frage.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
da ich mir keinen Anwalt leisten kann ist die Frage ob die mir bei einem neuen anschreiben für den Makler behilflich sein können damit er merkt das ich es ernst meine
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
hallo Herr Traub sind Sie doch online ?

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
ja, ich bin online.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
können sie mir behilflich dein beim aufsetzen einer Mail für den Makler ?

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
gerne dürfen Sie mir Ihren Entwurf übermitteln.

Ich sehe mir diesen sodann an.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
hier der Entwurf
nun habe ich zu einem Anwalt kontakt auf genommen der mich in meinem Recht bestärkt hat das mir die 700,00 € Reservierungsgebühren im vollen Umfang zustehen. da ihre Frau im Maklervertrag keine Vermarktungspauschale eingetragen hat.
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
geht das so ?
Kunde: hat geantwortet vor 1 Jahr.
und das er die Reservierungsgebühren nicht zweckentfremden kann

Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

Ja, sie können das Schreiben zu übermitteln.

Zusätzlich sollten Sie ergänzen:

.................

Darüber hinaus kann auch die Reservierungsgebühr nicht einbehalten werden bzw. verrechnet werden. Auch die ist mangels Rechtsgrundlage für ein einbehalten mich zurückzubezahlen.

Ich gebe daher Ihnen letztmalig die Frist bis spätestens 31.12.2022 zur Zahlung auf mein Konto bei der XY.

Nach Fristablauf werde ich die Sache einmal Rechtsanwalt abgeben, der sodann die Zahlung bei Ihnen zurück vor. Im Übrigen behalte ich mir eine Strafanzeige wegen Unterschlagung bzw. Veruntreuung vor.

.........................

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwalt-

RADr.Traub und weitere Experten für Miet- & WEG-Recht sind bereit, Ihnen zu helfen.